Die Klassenlehrer verlesen die Hygieneregeln und stellen durch Einholen der Unterschriften nach der Belehrung sicher, dass alle in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler auf die Einhaltung der Regeln achten.

 

Stand: 25.05.2020

 

Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19

 

INHALT

 

1. Allgemeines

 

2. Infektionsschutz

 

3. Arbeitsschutz

 

1.  Allgemeines

Sicherheit und Gesundheit in der Schule 

Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie des nichtpädagogischen Personals in öffentlichen Schulen sind zum einen der Schulsachkostenträger, zum anderen der Schulhoheitsträger, der diese Aufgabe auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter delegiert hat. 

 

Zielstellung

Mit dem Ziel, einen größtmöglichen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus der Beschäftigten wie der Schülerinnen und Schüler in den öffentlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft im Land Brandenburg während der Stufen der Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Zeitraum der andauernden Corona - Pandemie zu erreichen, werden seitens des für den Infektions- und Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) besondere Hygienestandards und Maßnahmen des Arbeitsschutzes festgelegt, die in den Schulen eigenverantwortlich umzusetzen sind. Bestehende Anforderungen aus schulischen Hygieneplänen und aus dem staatlichem Arbeitsschutzrecht bzw. dem Unfallversicherungsrecht bleiben unberührt.    

 

Verantwortung

Der Schulsachkostenträger ist verantwortlich für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der schulischen Freiflächen, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel. Er ist zudem verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten, wie Schulverwaltungspersonal und Hausmeisterinnen bzw. Hausmeister, sowie der Schülerinnen und Schüler. 

Die Schulleiterin / der Schulleiter ist verantwortlich für die Umsetzung der Schulvorschriften und für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten des Schulhoheitsträgers, also vor allem der Lehrkräfte. Somit nehmen in öffentlichen Schulen zwei Arbeitgeber die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit wahr. Bei Schulen in freier Trägerschaft liegt die alleinige Verantwortung beim Schulträger.

 

 

2.  Infektionsschutz

Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.

Eltern/ Lehrkräfte melden, Sekretariat über SL meldet dem Gesundheitsamt

 

 

Ergänzung des Musterhygieneplans 

Alle Schulen verfügen nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.

Der vorliegenden Bestimmungen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 dienen als Ergänzung zum Musterhygieneplan, der allen Schulen des Landes zur Verfügung gestellt wurde. Die Schulleiterin sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Instituts zu beachten. 

 

Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Schüler und die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise zu unterrichten.

Verantw:        SL über Homepage bzw. Moodle, SL -Dienstberatung, Klassenleiter bei Präsenzunterricht – Unterschriftsverpflichtung/ Nachweispflicht

 

Der Hygieneplan ist den Gesundheitsämtern zur Kenntnis zu geben.

 

Persönliche Hygiene   

 

 

3. Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung             

Die aufgeführten Maßnahmen des Arbeitsschutzes stellen Mindestmaßnahmen dar. Je nach aktueller Situation und Gegebenheiten in der jeweiligen Schule können weitergehende Maßnahmen erforderlich sein. 

Bei der Durchführung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist bei Bedarf die fachkundige Unterstützung durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit einzuholen.

Zu den beruflich bedingt erhöhten Infektionsrisiken für Beschäftigte in Schulen stehen Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bereit, welche auf der Formulardatenbank des Bildungsservers Berlin-Brandenburg hinterlegt sind.

Verantw:        SL, Sicherheitsbeauftragte,                                  erstellt am 26.04.2020

 

Regelungsbedarf Schulleiterin / Schulleiter (hier: insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Schulträger)

 

  1. Räume (Büro, Unterricht, Aufenthalt, Lüftung)

Verantw:             SL, Einrichten der Räume, Kurszuweisungen

Klassenlehrer/ Fachlehrer – Belehrungen, Einhalten der Raumordnung, Lüften, Achten auf Toilettenzeiten (an der Tafel)

  1. Arbeit der Teilgruppen der Klassen 1-9 in ihren zugewiesenen Räumen (s. Lehrerkonferenz von 18.05.20)
  2. Die Schüler des Produktiven Lernens arbeiten in ihren zugewiesenen Klassenräumen
  3. Sicherheitsabstände stimmen, nur höchstens 12 Personen + Lehrkraft im Raum, die Klassen 1 und 3 erhalten einen zweiten Kollegen zur Unterstützung, der im Raum der Sonderpädagogik arbeitet und die Gruppenstärke minimiert
  4. Raumbelegung im Türaushang, keine anderen Schüler zulässig
  5. Verhaltensregeln hängen aus, Betriebsanweisung im Lehrerzimmer

Allen eingesetzten Lehrkräfte begeben sich vor der 1. Stunde/ nach Erscheinen in der Schule in die zugewiesenen Gruppenräume, um die Aufsicht zu gewährleisten.

 

2. Speiseraum

Da keine Pausen- Verpflegung erfolgt, ist das Betreten der Kantine nicht gestattet, die Schüler halten sich in den Pausen auf dem zugeteilten Hofbereich auf.

Ab dem 04.05.2020 darf der Speiseraum zur Einnahme des durch die Firma Menü GmbH Gröditz/Sachse ausgegebenen Mittagessens genutzt werden, Abstandshinweise sind angebracht worden, eine aktenkundige Belehrung der Hortbetreuer entsprechend des Hygieneplans erfolgte am 29.04.2020.

 

3. Sanitärbereiche

Verantw:             Hausmeister, bei Problemen im Hausmeisterbuch eintragen bzw. sofort Sekretariat informieren 

Hierzu sind Handschuhe und Mundschutz zu tragen. Erhältlich bei der SL.

 

4. Reinigung 

Absprachen mit der Reinigungsfirma trifft die Konrektorin (Geschäftsverteilungsplan), in den genutzten Unterrichtsräumen erfolgt Intensivreinigung.

 

Zum Unterrichtsschluss werden die Stühle nicht hochgestellt, die Ausgangssituation im Raum muss hergestellt werden.

 

Zusätzlich genutzte Räume müssen in die von außen sichtbaren Raumlisten eingetragen werden, um auch hier eine Intensivreinigung zu ermöglichen. Tastaturen und Computermäuse dürfen nur von einer Unterrichtsgruppe genutzt werden, sonst muss durch den Fachlehrer eine zwischenzeitliche Reinigung mit begrenzt virozid wirkendem Mittel erfolgen.                                                                                                                                                                                                        Verantw.  Fachlehrer

  

5. Wege / Treppen / Aufzüge / Betreten der Schule

 

Jede Person, ausgenommen sind die Schüler mit Präsenzpflicht, also die Klassen 10, 9 und 6, und die Schüler der Präsenzangebote für spezifische Zielgruppen – trägt sich in eine ausliegende Anwesenheitsliste ein, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Alle Schüler werden von den Fachlehrern in im Unterrichtsraum befindlichen Liste eingetragen, die an Ende des Unterrichtstages im Sekretariat abzugeben sind. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation im Klassenbuch, auch Lernsituationen sind hier zu dokumentieren.

 

Bei ausreichend breiten Treppen und Wegen ist eine Markierung vorzunehmen, so dass gesichert wird, dass immer auf der rechten Seite gelaufen wird (Gegenverkehr möglich).

Es herrscht Einbahnstraßenverkehr. EINGANG für ALLE Personen ist der Haupteingang, ausgenommen von dieser Regelung sind die PL- Schüler, die den Notausgang benutzen. AUSGANG ist immer der Nebeneingang!!! So wird verhindert, dass sich Personen auf den Treppen begegnen. Es wird stets gewartet, bis eine Person den nächsten Treppenabsatz erreicht hat.

Auf den Fluren wird generell auf der rechten Seite gelaufen. Die farbigen Kästchen kennzeichnen den Abstand zwischen den Personen. An den Glastüren wird auf Abstand geachtet.

In der zweiten Schulwoche werden durch die 6. Und 9. Klassen weitere Etagen bezogen, Vorrang hat immer die Schülergruppe, die von oben kommt, die anderen Personen haben zu warten, um Abstände von 1,5 m einzuhalten.

Eine Nutzung der Handläufe sollte unterbleiben, die Lehrkraft öffnet und schließt die Türen, betätigt Schalter, Fenster werden von ausgewählten Personen geöffnet (Fensterreihe).

 

6. Außengelände 

Die Lerngruppen nutzen die ihnen zugewiesenen Bereiche, aufsichtsführende Lehrkräfte achten auf die Einhaltung der Abstandsregeln.

Eine Nutzung der Sportgeräte und Kleinfußballfelder ist untersagt.

 

7. Gegenstände / Arbeitsmittel 

Soweit möglich, sollte eine persönliche Zuweisung von notwendigen Arbeitsmitteln (Schulbücher u.a. Lernmittel) erfolgen. Die Bedienung von technischen Arbeitsmitteln (bspw. Whiteboards, interaktive Tafeln, Computermäuse und Tastaturen u.a.) soll nur durch die Lehrkraft erfolgen.

Computerraum siehe Punkt 4

 

 

Regelungsbedarf Schulleiterin / Schulleiter (hier: insbesondere in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern)

 

8. Unterricht / Unterrichtsformen

 

9. Konferenzen und Gremienarbeit

 

10. Pausen / Wegführungen

Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen.  Toilettenzeiten ! Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, „tote“ Ecken im Schulgelände).

Ab dem 25.05.2020 werden den Schülergrüppen verschiedene Aufenthaltsbereiche zugeordnet. Die Schüler der Klassen 1-6 nutzen gesonderte Pausenzeiten, die Lehrkräfte führen in ihren eigenen Teilgruppen die Aufsicht.

Schüler des Produktiven Lernens haben schon immer geänderte Pausenzeiten.

Ab 25.05.20 nutzen die Teilgruppen der 5. Klasse das offene Klassenzimmer und den Pausenbereich am Sportplatz, die 6. Klasse nutzt den Bereich vor dem Fahrradständer. In den 7- 9. Klassen gilt dies analog zu den normalen Pausenzeiten.

Aufsichtsführende Lehrkräfte achten auf eine Staffelung im Eingangsbereich.

 

 

11. Risikogruppen

Siehe Mitteilung 18/20 des MBJS vom 22.04.2020 zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes

Kollegen, die den genannten Risikogruppen angehören, haben dies durch ärztliches Attest bei der Schulleitung anzuzeigen. Kollegen über 60 Jahre arbeiten weiterhin von zu Hause aus, sofern sie nicht freiwillig ihren Dienst in der Schule aufnehmen.

Ein Vorsorgegespräch ist mit allen Kollegen aus Risikogruppen geführt worden.

 

12. Schwangere / Stillende Schülerinnen

 

13. Elternkontakte

Für Elternkontakte sollen telefonische Sprechstunden und oder eine Kommunikation über den dienstlichen E-Mail-Verkehr erfolgen.

Hier sollten die Lernplattform Moodle und die Homepage genutzt werden.

 

14. Erste Hilfe

 

15. Brandschutz

 

16. Unterweisung / Unterrichtung

Alle Schüler mit Präsenzpflicht unterschreiben die Belehrung unter dieser Verordnung, Eltern nehmen auf der Homepage Kenntnis davon und zeichnen im Logbuch gegen.

Verantw. Klassenleiter, Kontrolle der Logbücher, Übergabe der Ergebnisse an die Schulleitung

Für Schulleiterinnen und Schulleiter besteht die Möglichkeit, sich fachkundig von der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt telefonisch beraten zu lassen.

 

 

Belehrung/ Unterrichtung erfolgt (siehe Anlagen)

Unterschriften des an der Schule tätigen päd. Personals/

Unterschriften der Schülerinnen und Schüler