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Liebe Eltern,

in der letzten Zeit häufen sich die Anfragen zum neuen Masernschutzgesetz und zum Umgang mit dem Auftreten des neuartigen Coronavirus.

Die Klassenlehrer sind über die Maßnahmepläne informiert und werden in den in den nächsten Tagen stattfindenden Elternversammlungen genauere Aussagen treffen.

Hier für Sie einige kurze Informationen:

Masernschutzgesetz, gültig ab 01.03.2020

1. in der Schule werden nur noch Neuzugänge aufgenommen, die über einen Impfschutz verfügen, nachweisbar über Formblatt des Arztes, des Gesundheitsamtes oder der Vorlage des Impfausweises.

2. Alle Lehrkräfte, sonstiges Personal und Schüler müssen erst bis zum 31.07.2021 einen Nachweis über den Impfschutz erbringen!!! Eine Schulpflicht besteht weiterhin!!

Ausgenommen sind Personen, die vor dem 01.01.1971 geboren wurden.

In der Lehrerkonferenz werden wir das Vorgehen absprechen und Sie zeitnah darüber informieren.

Umgang Coronavirus

Informationsmöglichkeiten https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

neu+++ https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilung.html?news=bb1.c.660635.de

Wir werden alle Schüler noch einmal über das Einhalten von Hygieneregeln belehren, notwendige Handlungsanweisungen finden Sie bei Bedarf auf der Startseite unserer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

I. Gebauer - Oberschulrektorin

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