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ELTERNBRIEF DES MINISTERIUMS Leiterin der Abteilung für Schule und Lehrerbildung (Frau Schäfer)

Hinweis: Angepasst an die Gegebenheiten der Grund- und Oberschule Herzberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 27. April 2020 hat der Präsenzunterricht in den Schulen Zug um Zug für die Schülerinnen und Schüler in den höheren Jahrgangsstufen wieder begonnen; aus Gründen des Infektionsschutzes notgedrungen in zeitlich eingeschränktem Umfang.
Die für Schule zuständigen Ministerinnen und Minister der Bundesländer haben am 28. April 2020 ein Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen beschlossen. Dieses Konzept war eine Grundlage für die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 30. April und am 06. Mai 2020. Ein Ergebnis des Gesprächs Anfang Mai war, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Schulen weiter geöffnet werden sollen, damit bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal wieder die Schule besuchen kann.

Weil die Infektionsschutzmaßnahmen wirken, können ab dem 25. Mai 2020 auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen wieder in die Schule gehen, die bislang noch keinen Präsenzunterricht hatten:

  • die Klassen der Jahrgangsstufe 1 bis 4 in der Grundschule sowie der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“;
  • die Klassen 5 und 6 (Leistungs- und Begabungsklassen an den Gymnasien) sowie 7 und 8 in den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und den Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“ und die Klasse 11 in den Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien sowie
  • in den beruflichen Schulen jene in allen beruflichen Bildungsgängen.

Der Unterricht kann nur tageweise erfolgen. An der Grund- und Oberschule Herzberg wird das Modell der geteilten Klassen, dass die eine Hälfte der Klasse montags, mittwochs und freitags und die andere Hälfte am Dienstag und Donnerstag unterrichtet und nach einer Woche gewechselt wird, auf alle Jahrgänge ausgeweitet. Jeder Jahrgang soll mindestens an zwei Tagen in der Woche die Schule besuchen.

Dagegen entfällt grundsätzlich das Präsenzangebot für die 10. Jahrgangsstufen nach den zentralen Prüfungen (≈ MSA).

Die Schulen haben inzwischen viele Erfahrungen gemacht:  Lernprozesse müssen neugestaltet und organisiert, Lerngruppen geteilt, Stundenpläne umgestellt und gekürzt werden. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Lernphasen in der Schule geben. Einen Normalbetrieb mit vollem planmäßigem Unterricht wird es bis zu den Sommerferien aus Infektionsschutzgründen leider nicht geben können.

Für den Zeitraum vom 25. Mai 2020 bis zum 24. Juni 2020, dem Beginn der Sommerferien in Brandenburg, werden Ihre Kinder an einer begrenzten Zahl von Wochentagen und mit begrenztem Stundenumfang unterrichtet werden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Beurteilung des Umfangs des Präsenzunterrichts, dass in den Schulen durch die Einhaltung der gesundheitsschützenden Maßnahmen nur beschränkte Kapazitäten für einen Präsenzunterricht zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Rückmeldungen zur ersten Phase der Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs will ich auf Folgendes besonders hinweisen:

  • Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, wenn es den Schülerverkehr (ÖPNV) nutzt. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.
  • Die Schulleitungen mit ihrem Kollegium und in Zusammenarbeit mit den Schulträgern tun das ihnen Mögliche, um die Schule zu einem Ort zu machen, in dem Ihre Kinder so sicher sind, wie dies in den gegenwärtigen Zeiten möglich ist.
    Sie entscheiden über den Schulbesuch, wenn ihre Kinder oder andere Angehörige Ihres Haushalts einer Risikogruppe angehören. Weisen Kinder Erkältungssymptome (u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen) auf, lassen Sie sie bitte solange zu Hause, bis sie wieder vollständig symptomfrei sind. Und bitte entschuldigen Sie Ihr Kind in der Schule, ärztliche Nachweise über bestehende gesundheitliche Risiken werden dafür nicht benötigt.
  • Am 08. Mai 2020 ist die Verordnung zur Anpassung schulrechtlicher und lehrerbildungsrechtlicher Vorschriften unter den Bedingungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Kraft getreten. Für Sie und Ihre Kinder von besonderem Interesse sind die dort getroffenen Regelungen für die Leistungsbewertung, das Aufrücken, Versetzen, Wiederholen und Zurücktreten sowie die Durchführung von Prüfungen. Machen Sie sich zunächst ein eigenes Bild von den Regelungen zur Leistungsbewertung (mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html) und setzen Sie sich mit den Lehrkräften in Verbindung, wenn Sie noch Fragen haben.
  • Bitte setzen Sie sich auch dann mit den Lehrkräften und Schulleitungen in Verbindung, wenn Sie sich zu wenig informiert fühlen oder Ihnen Maßnahmen und Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind oder Sie sich für Ihr Kind eine bessere Unterstützung beim häuslichen Lernen wünschen.

Noch vor Beginn der Sommerferien werden Sie über die Organisation von Schule und Unterricht im Schuljahr 2020/2021 informiert, bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.

 

 

 

 

 

Leiterin der Abteilung für Schule und Lehrerbildung

Hinweis: Angepasst an die Gegebenheiten der Grund- und Oberschule Herzberg

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